Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
⚠️ Wichtiger Hinweis: Ausschließlich B2B
Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung unserer Leistungen ausgeschlossen.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über technische Projektdienstleistungen, Beratungsleistungen und operative Umsetzungsunterstützung zwischen Andrej Sartison (SupportedProject) und dem Auftraggeber.
Geltung nur im B2B-Bereich: Diese AGB gelten nur für Verträge mit Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB werden nicht bedient.
§ 2 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages sind technische Projektdienstleistungen, insbesondere:
- Verifikation und Validierung technischer Systeme
- Projektmanagement Office (PMO) Leistungen
- Operative Umsetzungsunterstützung
- Lieferantenkoordination und Qualitätssicherung
- F&E-Begleitung und Zertifizierungsberatung
- Schutzrechte und Dokumentation
- Fördermittel- und Projektantragsberatung
- Technische Beratung und Analyse
Wichtiger Hinweis: Alle Leistungen erfolgen ausschließlich beratend und begleitend. Prüfungen, Zertifizierungen, rechtliche Bewertungen oder Patentanmeldungen werden von den jeweils zuständigen Laboren, Prüfstellen, Patentanwälten oder anderen Partnern durchgeführt.
§ 2a Leistungsabgrenzung bei operativer Umsetzungsunterstützung
Bei Einsätzen zur operativen Umsetzungsunterstützung (flexible Kapazitätserweiterung) erbringt der Auftragnehmer fachliche Projektdienstleistungen ohne Übernahme von disziplinarischer Führungsverantwortung oder Weisungsbefugnis gegenüber Mitarbeitern des Auftraggebers.
Der Auftragnehmer agiert als externe Fachressource in beratender und umsetzender Funktion. Finale Entscheidungen, insbesondere in Personal-, Budget- oder strategischen Fragen, verbleiben beim Auftraggeber.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Entscheidungen des Auftraggebers oder dessen Mitarbeiter, auch wenn diese auf Basis der fachlichen Empfehlungen des Auftragnehmers getroffen wurden.
§ 3 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Aufnahme der Leistungserbringung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
§ 4 Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Projektbeschreibung (Leistungsbeschreibung). Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich:
- Alle erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen
- Notwendige Entscheidungen zeitnah zu treffen
- Ansprechpartner zu benennen
- Arbeitsplatz und technische Infrastruktur bei Bedarf bereitzustellen
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung erfolgt nach Aufwand (Stunden-/Tagessätze) oder als Festpreis gemäß Vereinbarung. Zahlungsziel: 14 Tage netto nach Rechnungsstellung.
Bei Projekten über 10.000 € können Abschlagsrechnungen (z.B. 40/40/20) vereinbart werden.
Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Alle Preise sind Endpreise.
§ 7 Termine und Fristen
Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche schriftlich vereinbart wurden. Verzögerungen durch nicht rechtzeitige Mitwirkung des Auftraggebers führen zu entsprechender Verlängerung der Leistungsfristen.
§ 8 Gewährleistung
Für Beratungsleistungen wird eine fachgerechte Leistungserbringung nach dem Stand der Technik gewährleistet. Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen.
Bei berechtigten Mängelrügen wird nachgebessert oder die Leistung wiederholt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
§ 9 Haftung
§ 9.1 Haftung bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
§ 9.2 Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit
Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, haftet der Auftragnehmer der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf die Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung (3.000.000 €).
§ 9.3 Ausschluss weitergehender Haftung
Eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers besteht nicht. Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, es sei denn, diese beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung.
§ 9.4 Verjährung
Schadensersatzansprüche verjähren in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, soweit nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit die gesetzlichen Verjährungsfristen gelten.
§ 10 Vertraulichkeit und Geheimhaltung
Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit bezüglich aller im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.
Diese Verpflichtung besteht auch nach Vertragsende fort.
§ 11 Urheberrecht und Nutzungsrechte
§ 11.1 Urheberrecht
Alle vom Auftragnehmer im Rahmen der Vertragserfüllung erstellten Arbeitsergebnisse (insbesondere Konzepte, Dokumentationen, Analysen, Berichte, Präsentationen) sind urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht verbleibt beim Auftragnehmer.
§ 11.2 Einräumung von Nutzungsrechten
Der Auftraggeber erhält mit vollständiger Bezahlung der Vergütung ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, übertragbares Nutzungsrecht an allen im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeitsergebnissen. Dies umfasst insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung sowie zur Bearbeitung und Weiterentwicklung für eigene Geschäftszwecke.
§ 11.3 Körperliche Werkstücke
Das Eigentum an körperlichen Werkstücken (z.B. Ausdrucke, Datenträger, Prototypen) geht mit vollständiger Bezahlung auf den Auftraggeber über, sofern nicht anders vereinbart.
§ 11.4 Referenzrecht
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, das Projekt in anonymisierter Form zu Referenzzwecken zu nutzen. Eine namentliche Nennung des Auftraggebers erfolgt nur mit dessen vorheriger schriftlicher Zustimmung.
§ 11.5 Vorbestehende Rechte und Know-how
Allgemeine Methoden, Prozesse, Verfahren und sonstiges Know-how, die der Auftragnehmer unabhängig vom konkreten Auftrag entwickelt hat oder entwickelt, bleiben im Eigentum des Auftragnehmers und können von diesem für andere Projekte frei verwendet werden.
§ 12 Kündigung
Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden, soweit nicht anders vereinbart.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 13 Subunternehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, qualifizierte Subunternehmer einzusetzen, sofern keine persönliche Leistungserbringung vereinbart wurde.
§ 14 DSGVO und Datenschutz
Bei Verarbeitung personenbezogener Daten wird eine separate Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) geschlossen. Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der DSGVO.
§ 15 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages unberührt.
Anwendbares Recht: Deutsches Recht
Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen der Sitz des Auftragnehmers (Amtsgericht Wipperfurth, Landgericht Köln) vereinbart.
Stand: Januar 2026