Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB).
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über technische Projektdienstleistungen, Beratungsleistungen und Interimsmanagement zwischen Andrej Sartison (SupportedProject) und dem Auftraggeber.
§ 2 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages sind technische Projektdienstleistungen, insbesondere:
- Verifikation und Validierung technischer Systeme
- Projektmanagement Office (PMO) Leistungen
- Interimsmanagement
- Lieferantenkoordination und Qualitätssicherung
- F&E-Begleitung und Zertifizierungsberatung
- Schutzrechte und Dokumentation
- Fördermittel- und Projektantragsberatung
- Technische Beratung und Analyse
Wichtiger Hinweis: Alle Leistungen erfolgen ausschließlich beratend und begleitend. Prüfungen, Zertifizierungen, rechtliche Bewertungen oder Patentanmeldungen werden von den jeweils zuständigen Laboren, Prüfstellen, Patentanwälten oder anderen Partnern durchgeführt.
§ 3 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Aufnahme der Leistungserbringung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
§ 4 Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Projektbeschreibung (Leistungsbeschreibung). Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich:
- Alle erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen
- Notwendige Entscheidungen zeitnah zu treffen
- Ansprechpartner zu benennen
- Arbeitsplatz und technische Infrastruktur bei Bedarf bereitzustellen
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung erfolgt nach Aufwand (Stunden-/Tagessätze) oder als Festpreis gemäß Vereinbarung. Zahlungsziel: 14 Tage netto nach Rechnungsstellung.
Bei Projekten über 10.000 € können Abschlagsrechnungen (z.B. 40/40/20) vereinbart werden.
§ 7 Termine und Fristen
Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche schriftlich vereinbart wurden. Verzögerungen durch nicht rechtzeitige Mitwirkung des Auftraggebers führen zu entsprechender Verlängerung der Leistungsfristen.
§ 8 Gewährleistung
Für Beratungsleistungen wird eine fachgerechte Leistungserbringung nach dem Stand der Technik gewährleistet. Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen.
Bei berechtigten Mängelrügen wird nachgebessert oder die Leistung wiederholt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
§ 9 Haftung
Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt und beträgt maximal die Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung (3.000.000 €).
Ausgeschlossen ist die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden, soweit gesetzlich zulässig.
§ 10 Vertraulichkeit und Geheimhaltung
Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit bezüglich aller im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.
Diese Verpflichtung besteht auch nach Vertragsende fort.
§ 11 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Der Auftraggeber erhält mit vollständiger Bezahlung umfassende, ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrechte an allen Arbeitsergebnissen; Eigentum an körperlichen Werkstücken nach Vereinbarung.
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die Projekterfahrungen (anonymisiert) für Referenzzwecke zu nutzen.
§ 12 Kündigung
Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden, soweit nicht anders vereinbart.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 13 Subunternehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, qualifizierte Subunternehmer einzusetzen, sofern keine persönliche Leistungserbringung vereinbart wurde.
§ 14 DSGVO und Datenschutz
Bei Verarbeitung personenbezogener Daten wird eine separate Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) geschlossen. Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der DSGVO.
§ 15 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages unberührt.
Gerichtsstand: Köln
Anwendbares Recht: Deutsches Recht
Stand: September 2025